Anfang der Woche kehrte die E-Auto-Förderung zurück. Sie gilt für elektrische Pkw, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland neu zugelassen werden. Die Förderung besteht aus einer Basisprämie, einem Familienzuschlag und einer sozialen Staffelung. Insgesamt kann die Unterstützung – je nach Einkommen und Familienstand – bis zu 6.000 Euro betragen. Damit schafft das Förderprogramm die benötigte Planungssicherheit für die Verbraucher sowie die deutsche Automobilindustrie. Positiv hervorzuheben sind die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden und der Verzicht auf wettbewerbsverzerrende Preisschwellen.
Die Regeln des neuen Förderprogramms gelten zunächst bis Mitte 2027. Das eröffnet wiederum die Chance, beim Förderprogramm, wo nötig, nachzusteuern. Umso wichtiger wird es sein, die Wirksamkeit einzelner Punkte zu evaluieren. Ein paar Verbesserungsvorschläge haben wir schon heute. Etwa das Zulassungsdatum. Die Förderung sollte ab dem Kauf- oder Vertragsdatum gelten und nicht erst mit der Zulassung, damit bereits beim Vertragsabschluss Klarheit über den Förderanspruch besteht. Hinzu kommt: Auch Gebrauchtwagen können zur Stärkung der Elektromobilität und zum Erreichen der Klimaziele einen wichtigen Beitrag leisten. Daher schlagen wir vor, dass das Förderprogramm im Zuge der Evaluation im Jahr 2027 auch Gebrauchtwagen berücksichtigen.
Klar ist aber auch: Die neue E-Auto-Förderung kann nur ein Baustein zur Unterstützung des Markthochlaufs sein. Für den nachhaltigen Hochlauf der Elektromobilität bleiben entscheidend: eine verbesserte Ladeinfrastruktur mit den begleitenden Stromnetzen, günstiger Ladestrom und weitere Nutzervorteile sowie darüber hinaus gute und international wettbewerbsfähige Standortbedingungen für die Unternehmen. Daran gilt es weiterzuarbeiten.
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